Die gesetzlichen Rückgabe-Möglichkeiten im Online-Handel gelten nicht unbegrenzt. Hersteller-Siegel, die für unberührte Ware bürgen sollen, sind nicht nur bei Medienprodukten, sondern auch bei Erotik-Produkten zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. (Weiter lesen)
Künstliche Intelligenz, im englischen Artificial Intelligence (AI) genannt, soll nach Wunsch vieler Forscher in immer mehr Bereichen den Menschen ergänzen oder sogar übertrumpfen können. Jetzt wurde ein Algorithmus entwickelt, der über Gerichtsverfahren entscheidet. (Weiter lesen)
Wegen einer Patentverletzung im Bezug auf die Benutzeroberfläche geht Philips gegen Smartphones und Tablets mit Android 5.0 und höher vor. Wie jetzt bekannt wurde, konnte gegen Asus bereits ein Verkaufsverbot erwirkt werden, Google soll an einem Patch arbeiten. (Weiter lesen)
Das Thema Wieder- bzw. Weiterverkauf beschäftigt seit Jahren die Gerichte, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun einen weiteren Fall dazu entschieden. Demnach ist der Verkauf gebrauchter Software rechtens, aber nur wenn der Originaldatenträger mitverkauft wird. Eine Sicherheitskopie ist laut den EU-Richtern hingegen nicht ausreichend. (Weiter lesen)
Gerade erst sorgte es für einige Erheiterung, dass ein Konzern wie Apple sogar Patente auf einige Verbesserungen an Papier-Einkaufstüten anmeldet. Ein zu Ungunsten für das Unternehmen ausgegangener Rechtsstreit, dürfte aber erklären helfen, warum solche Maßnahmen letztlich nötig sind. (Weiter lesen)
Betreiber von Dating-Portalen müssen vor Vertragsabschluss deutlich machen, wie sich kostenpflichtige Mitgliedschaften verlängern und wie eine Kündigung möglich ist: So das Urteil des Landgericht Berlin, das damit einer entsprechenden Klage von Verbraucherschützern aber nur teilweise Recht gibt. (Weiter lesen)
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben beim Bundesverfassungsgericht in einem Teil ihres Ansinnens eine Niederlage kassiert. Zwei Eilanträge darauf, das neue Gesetz bis zum endgültigen Urteil aus Karlsruhe außer Kraft zu setzen, wurden von den Richtern zurückgewiesen. (Weiter lesen)
Das Portal Check24 präsentiert sich gegenüber seinen Nutzern als Preisvergleichs-Plattform. Doch zumindest in einigen Geschäftsbereichen spielt es eigentlich eine andere Rolle: Wenn es um Versicherungen geht, handelt es sich um einen Makler, wie nun ein Gericht feststellte. (Weiter lesen)