Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von Union und SPD das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Dieses soll hetzende Beiträge in sozialen Netzwerken bekämpfen – steht aber von verschiedenen Seiten in der Kritik, weil es gleich eine ganze Reihe von Problemen mitbringt. (Weiter lesen)
Zwei Jahre hat es gedauert, bis Microsoft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einer Betrüger-Bande auf die Schliche kam, die sich in Anrufen bei Nutzern als Support des Software-Konzerns ausgaben. Nun konnten mehrere Verdächtige verhaftet werden. (Weiter lesen)
Die neuesten Schimpftiraden des US-Präsidenten Donald Trump richteten sich gegen den Handelskonzern Amazon und die Tageszeitung Washington Post. Einmal mehr nahm Trump es mit den Fakten nicht besonders genau, um andere der Lüge bezichtigen zu können. Der Mann hinter beiden Unternehmen regierte mit Humor. (Weiter lesen)
Die Bundesnetzagentur hat nach dem letzten Gerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung den Rückzug angetreten. Die Behörde wird nicht darauf beharren, dass die Provider die eigentlich ab dem 1. Juli geltenden Speicherpflichten nicht umsetzen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. (Weiter lesen)
Wenn Unternehmen Verbraucher anrufen wollen, müssen sie nicht nur die Einwilligung der Anschlussinhaber haben. Sie müssen auch in anderen unkten auf möglichst viel Transparenz achten. Das bekamen mehrere Firmen jetzt zu spüren, als die Bundesnetzagentur ihnen tausende Nummern wegnahm. (Weiter lesen)
Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union haben heute eine Rekordstrafe gegen den Suchmaschinenriesen Google verhängt: Das Unternehmen habe laut EU Konkurrenten bei der Online-Produktsuche benachteiligt und muss deshalb 2,42 Milliarden Euro nach Brüssel überweisen. (Weiter lesen)
Wer auch immer hierzulande den Messenger WhatsApp verwendet, handelt nach Einschätzung eines Gerichtes im Grunde gesetzeswidrig und muss damit rechnen, von seinen Kontakten zumindest kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Durch die Funktionsweise von WhatsApp lässt sich das Problem nur durch Nichtnutzung des Dienstes beseitigen. (Weiter lesen)
Im Koalitionsvertrag des bald endenden Regierungsbündnisses zwischen Union und SPD wurde vor Jahren festgelegt, dass man etwas gegen die WLAN-Störerhaftung unternehmen wolle. Das folgende Gesetz brachte kaum Fortschritte und sollte geändert werden – doch daraus wird nun wohl nichts. (Weiter lesen)
Die Aufregung hierzulande war dann doch greifbar, als klar wurde, dass der US-Geheimdienst NSA nicht nur auch die Daten normaler deutlicher Internet-Nutzer mitliest, sondern auch das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin im Visier hatte. Wie sich nu…
2,50 Euro als Gebühr für den „Selbstausdruck von Event-Tickets“ hatte der Online-Tickethändler Eventim bisher seinen Kunden berechnet und 29,90 Euro für eine Premiumversand von Tickets. Die Klauseln in den entsprechenden AGB seien intransparent, entschied nun das Oberlandesgericht Bremen und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, die die Gebühr schon für rechtswidrig erklärt hatte. (Weiter lesen)