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BGH bestätigt Urteil gegen Eventim-Onlineticketgebühr (Update)

Die Verbraucherzentrale hat sich gegen den Veranstaltungsticket-Riesen Eventim durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil bestätigt, das Eventim die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für den „Selbstausdruck von Event-Tickets“ …

Eventim print@home Gebühr gekippt: Keine Kosten beim Selbstdrucken

Gesetz, Recht, Paragraph
2,50 Euro als Gebühr für den „Selbstausdruck von Event-Tickets“ hatte der Online-Tickethändler Eventim bisher seinen Kunden berechnet und 29,90 Euro für eine Premiumversand von Tickets. Die Klauseln in den entsprechenden AGB seien intransparent, entschied nun das Oberlandesgericht Bremen und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, die die Gebühr schon für rechtswidrig erklärt hatte. (Weiter lesen)