Anfang des Monats hatte es sich schon angekündigt, nun geht die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gerichtlich gegen Amazons Bestellbutton Dash vor. Auf Änderungen nach einer Abmahnung wollte sich der Online-Riese nicht einlassen, nun geht der Streit vor Gericht. (Weiter lesen)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein vielfach erwartetes Urteil zu einem Fall von Störerhaftung veröffentlicht. Wer sich davon eine schnelle und grundlegende Klärung des Problems mit der Haftung eines Zugangsanbieters erhoffte, wird enttäuscht – hier muss dann doch eine politische Lösung her. (Weiter lesen)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein lang erwartetes Urteil mit netzpolitischen Auswirkungen veröffentlicht (PDF). Es geht dabei im Grunde um die Frage, ob man auf Inhalte verlinken darf, die illegal im Netz auftauchen. Die Antwort ist Ja, allerdings mit einem großen „Aber“. (Weiter lesen)
Der Europäische Gerichtshof hat heute ein Urteil veröffentlicht, in dem es um vorinstallierte Betriebssysteme bzw. Software insgesamt geht. Ein Franzose hatte – wohlgemerkt bereits vor acht Jahren – Sony verklagt, weil er nicht einverstanden war, dass er einen Laptop mit vorinstalliertem Betriebssystem gekauft hat und keine Option zu einem „nackten“ PC hatte. (Weiter lesen)
Wer einen Rechner mit vorinstallierter Software kauft, muss die mit eingepreisten Lizenzgebühren hinnehmen – völlig egal, ob er die Software nun verwenden will oder nicht. Die Alternative besteht nur darin, sich nach einem Gerät umzusehen, das komplett ohne Software geliefert wird. (Weiter lesen)
Das Bundesverkehrsministerium will das Handyverbot am Steuer dem veränderten Nutzungsverhalten anpassen. In Zukunft soll auch die Nutzung von Tablets und anderen Geräten für aktive Autofahrer geahndet werden. Der ADAC begrüßt die Pläne, warnt aber gleichzeitig. (Weiter lesen)
Das die Nutzer hierzulande bisher als Störerhaftung beim Internet-Zugang kennengelernt haben, gilt auch bei Online-Angeboten: Wer einen Facebook-Account besitzt, kann auch für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser von Dritten missbraucht wird. (Weiter lesen)
Wenn die eigenen Kinder von einer dritten Person per Messenger sexuell belästigt werden, kann man sich selbst schnell in einer Situation wiederfinden, in der man sehr akkurat gerichtliche Auflagen zu befolgen hat. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor. (Weiter lesen)
Dumm gelaufen für den Internet- Pionier Yahoo. Eine Richterin im US-Bundesstaat Kalifornien hat den Konzern aufgefordert zu erklären, wie Yahoo den E-Mailverkehr eines Angeklagten wiederherstellen konnte, den er nach seinen Angaben selbst gelöscht hat. (Weiter lesen)
Apple und Samsung hatten sich im vergangenen Jahr eigentlich darauf verständig, die jahrelangen Patentstreitereien beizulegen – die Abmachung gilt allerdings nicht für die USA. Dort wird nun der Oberste Gerichtshof, der Supreme Court, ab dem 11. Oktober den Rechtstreit hoffentlich ein für alle Mal klären. (Weiter lesen)