2,50 Euro als Gebühr für den „Selbstausdruck von Event-Tickets“ hatte der Online-Tickethändler Eventim bisher seinen Kunden berechnet und 29,90 Euro für eine Premiumversand von Tickets. Die Klauseln in den entsprechenden AGB seien intransparent, entschied nun das Oberlandesgericht Bremen und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, die die Gebühr schon für rechtswidrig erklärt hatte. (Weiter lesen)
Eine interessante Einzelfall-Entscheidung des Oberlandesgerichts München untersagt der Suchmaschine Google nun, bei einer Suchanfrage auf ein gelöschtes Ergebnis hinzuweisen. In Kooperation mit einem Projekt der Harvard University namens LumenDatabase hatte Google bislang alle Löschanfragen in der Datenbank dokumentiert. (Weiter lesen)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein für Filesharing und Piraterie womöglich folgenschweres Urteil gefällt: Denn nach Ansicht der EU-Richter kann auch eine Plattform wie The Pirate Bay (TPB) bereits als Urheberrechtsverletzung gewertet werden. (Weiter lesen)
Seit März mussten sich die mutmaßlichen Drahtzieher eines der größten europäischen Online-Drogenversandringe vor dem Landgericht Landau verantworten. Nun ist das Urteil im Prozess um ChemicalLove.to gefallen, der Hauptbeschuldigte geht für 14 Jahre und zehn Monate in den Knast, seine Kompagnons je für sieben Jahre und drei Monate. (Weiter lesen)
Der Drucker-Hersteller Lexmark hatte im vergangenen Jahr ein interessantes Urteil erstritten. Es ging dabei um das Recht des Herstellers an den Drucker-Patronen. Lexmark klagte gegen Anbieter, die leere Patronen wiederbefüllen und verkauften. Jetzt hat das Oberste Gericht der USA das Urteil zurückgenommen. (Weiter lesen)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat einer boomenden Industrie in Texas vermutlich den Todesstoß verpasst: Das Gericht schränkt die Wahl der Gerichtsstandorte bei Inlandsklagen nun ein – das dürfte vor allem Patentverwertern nicht gut gefallen. (Weiter lesen)
Dem Pay-TV-Sender Sky ist es gelungen, vor Gericht gegen den Betreiber einer Live-Streaming-Plattform vorzugehen, die dessen Inhalte ohne die nötigen Lizenzen im Netz übertragen hat. Parallel ging das Unternehmen auch gleich noch gegen verschiedene Hardware-Partner des Angebotes vor. (Weiter lesen)
Die großen deutschen Presseverlage waren bisher noch zuversichtlich, durch das Leistungsschutzrecht bald einen dreistelligen Millionen-Betrag von Google kassieren zu können. Doch fast schon erwartungsgemäß spielt die Justiz bei der Sache nicht ganz so reibungslos mit. (Weiter lesen)
Vor Gericht hat der US-Geheimdienst NSA eine Niederlage eingefahren: Mit sofortiger Wirkung stellt die Behörde nun eine Reihe Aktivitäten zur Überwachung der Bürger ein. Es geht dabei um das Programm Upstream, mit dem die USA seit fast zehn Jahren ihre Bürger im Land bespitzelt. (Weiter lesen)
Nur weil ein Unternehmen deutlich mehr Mitarbeiter hat als es Lizenzen für bestimmte Software-Produkte abnimmt, hat Microsoft noch keinen Grund, die jeweilige Firma der illegalen Verwendung seiner Produkte zu bezichtigen. So lautet das Urteil einer Reihe russischer Gerichte, bei denen Microsoft sich das Recht erstreiten wollte, in einem solchen Fall wegen möglicher Softwarepiraterie aktiv zu werden. (Weiter lesen)