Die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) steht kurz davor, eine Untersuchung gegen YouTube abzuschließen. Die Videoplattform soll mit der Sperrung von Nutzerkonten gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen. (Weiter lesen)
Verbraucherschutzgesetze regeln klar: Nach der Vertragslaufzeit muss eine Kündigung innerhalb von vier Wochen möglich sein. Doch die Bahn sieht sich von dieser Regel ausgenommen und verlängert Bahncards um ein Jahr. Verbraucherschützer klagen j…