Die Verbindung einer nicht gerade transparenzfördernden Namensgebung durch Apple und einer geschickten Aktion des Händlers Gravis führt nun dazu, dass sich gleich mehrere Kunden getäuscht fühlen dürften. Denn diese erhielten nicht das Sonderangebot, das sie vielleicht erwarteten. (Weiter lesen)
Geht es nach der amerikanischen Verbraucherschutzmagazins Consumer Reports, ist es um die Zuverlässigkeit von Microsofts Produkten aus der Surface-Serie nicht sonderlich gut bestellt. Ungefähr ein Viertel der an Endkunden verkauften Geräte soll laut einer Untersuchung innerhalb von zwei Jahren technische Probleme aufweisen. (Weiter lesen)
Aus dem Geplänkel zwischen Verbraucherschützern und der Telefonica über die richtige Umsetzung der neuen Roaming-Regeln im Mobilfunk wird jetzt ein handfester Streit. Da beide Seiten auf ihren gegenläufigen Einschätzungen beharren, landet die Sache nun vor Gericht. (Weiter lesen)
Ein Anbieter von Stromverträgen hat jetzt das maximale Bußgeld aufgebrummt bekommen, das die Bundesnetzagentur wegen unerlaubten Werbeanrufen verhängen kann. dem Unternehmen half dabei auch nicht, dass es die konkrete Umsetzung an externe Dienstleister ausgelagert hatte. (Weiter lesen)
Dass es für In-App-Käufe von so genannten Freemium-Apps noch immer kaum Regelungen auf EU-Ebene gibt, kann der neue NRW-Justizminister Peter Biesenbach von der CDU nicht verstehen. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur DPA forderte er jetzt eine gesetzliche Begrenzung von Risiken bei In-App-Käufen. (Weiter lesen)
Im Rahmen von Prüfungen der von Amazon geplanten Übernahme der Lebensmittelkette Whole Foods untersuchen US-Wettbewerbshüter Vorwürfe über irreführende Werbung. Eine Verbraucherschutz-Organisation behauptet, Amazon würde mit irreführenden Rabattangaben zu nicht ganz so günstigen Produkten arbeiten. (Weiter lesen)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für den deutschen Online-Handel folgenschwere Entscheidung getroffen: Denn der BGH hat festgestellt, dass Shops das Zahlungsmittel Sofortüberweisung nicht als einzige Möglichkeit anbieten dürfen. Konsumentenschützer begrüßten das Urteil. (Weiter lesen)
Die Bundesnetzagentur will mit einer neuen Festlegung sicherstellen, dass Provider ihren Kunden nicht Bandbreiten verkaufen, die sie in der Praxis nie zur Verfügung stellen. Das ist das Ergebnis einer breit angelegten Datensammlung an den Anschlüssen von Verbrauchern im Bundesgebiet. (Weiter lesen)
Verschiedene Bedingungen, die der Computerkonzern Apple den Kunden in seinem deutschen Online-Shop als Voraussetzung für Rückgaben diktierte, waren schlicht unrechtmäßig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist dagegen nun mit Erfolg vorgegangen. (Weiter lesen)
Fast ein Jahr nach der ersten öffentlichen Kritik von der französischen Datenschutzbehörde an der Datensammelwut von Windows 10 ist nun ein Schlussstrich unter den Streitereien gezogen worden. Microsoft hat demnach alle Bedingungen der Verbraucherschützer erfüllt und muss nicht mehr mit einer Klage und einer damit verbundenen Strafe rechnen. (Weiter lesen)