Dass es für In-App-Käufe von so genannten Freemium-Apps noch immer kaum Regelungen auf EU-Ebene gibt, kann der neue NRW-Justizminister Peter Biesenbach von der CDU nicht verstehen. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur DPA forderte er jetzt eine gesetzliche Begrenzung von Risiken bei In-App-Käufen. (Weiter lesen)
Im Rahmen von Prüfungen der von Amazon geplanten Übernahme der Lebensmittelkette Whole Foods untersuchen US-Wettbewerbshüter Vorwürfe über irreführende Werbung. Eine Verbraucherschutz-Organisation behauptet, Amazon würde mit irreführenden Rabattangaben zu nicht ganz so günstigen Produkten arbeiten. (Weiter lesen)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für den deutschen Online-Handel folgenschwere Entscheidung getroffen: Denn der BGH hat festgestellt, dass Shops das Zahlungsmittel Sofortüberweisung nicht als einzige Möglichkeit anbieten dürfen. Konsumentenschützer begrüßten das Urteil. (Weiter lesen)
Die Bundesnetzagentur will mit einer neuen Festlegung sicherstellen, dass Provider ihren Kunden nicht Bandbreiten verkaufen, die sie in der Praxis nie zur Verfügung stellen. Das ist das Ergebnis einer breit angelegten Datensammlung an den Anschlüssen von Verbrauchern im Bundesgebiet. (Weiter lesen)
Verschiedene Bedingungen, die der Computerkonzern Apple den Kunden in seinem deutschen Online-Shop als Voraussetzung für Rückgaben diktierte, waren schlicht unrechtmäßig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist dagegen nun mit Erfolg vorgegangen. (Weiter lesen)
Fast ein Jahr nach der ersten öffentlichen Kritik von der französischen Datenschutzbehörde an der Datensammelwut von Windows 10 ist nun ein Schlussstrich unter den Streitereien gezogen worden. Microsoft hat demnach alle Bedingungen der Verbraucherschützer erfüllt und muss nicht mehr mit einer Klage und einer damit verbundenen Strafe rechnen. (Weiter lesen)
Eine ganze Reihe beliebter Smartphone-Spiele weist erhebliche Mängel in Sachen Jugend- und Datenschutz auf. Das ist das Fazit einer Untersuchung von zahlreichen entsprechenden Apps durch die Stiftung Warentest. Von 50 Titeln gab es kaum welche, die nicht zu beanstanden waren. (Weiter lesen)
Wenn Unternehmen Verbraucher anrufen wollen, müssen sie nicht nur die Einwilligung der Anschlussinhaber haben. Sie müssen auch in anderen unkten auf möglichst viel Transparenz achten. Das bekamen mehrere Firmen jetzt zu spüren, als die Bundesnetzagentur ihnen tausende Nummern wegnahm. (Weiter lesen)
2,50 Euro als Gebühr für den „Selbstausdruck von Event-Tickets“ hatte der Online-Tickethändler Eventim bisher seinen Kunden berechnet und 29,90 Euro für eine Premiumversand von Tickets. Die Klauseln in den entsprechenden AGB seien intransparent, entschied nun das Oberlandesgericht Bremen und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, die die Gebühr schon für rechtswidrig erklärt hatte. (Weiter lesen)
Die jahrelange Diskussion um die Notwendigkeit des Energiesparens hat bei elektrischen Geräten inzwischen zu einem Punkt geführt, an dem das Energie-Label zu einem wichtigen Kaufargument geworden ist. Doch wie die dortigen Angaben zustande kommen ist oft weit von der Praxis entfernt. (Weiter lesen)