Eigentlich sollte ab kommender Woche alles einfacher werden, was das Roaming im EU-Ausland betrifft. Doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt jetzt vor Fallstricken in den Vertragsbedingungen der Anbieter – einfach sorglos drauflos Su…
Die einflussreichste Verbraucherschutz-Organisation des Landes hat die Behörden aufgefordert, die so genannte StreamOn-Option der Deutschen Telekom zu verbieten. Denn diese verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität und birgt längerfristig erhebliche Nachteile für die Verbraucher. (Weiter lesen)
Mit der immer größer werdenden Bedeutung von Telekommunikations-Diensten in allen Bereichen des (digitalen) Alltags, steigt auch die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur rasant an. Im vergangenen Jahr gingen rund 220.000 entsprechende Meldungen von Bürgern bei der Behörde ein. (Weiter lesen)
Verbraucherschützer bemängeln immer wieder einen zu laschen Datenschutz bei Geräten und Diensten, die persönliche Daten sammeln. Nun hat die Verbraucherzentrale NRW insgesamt neun Anbieter wegen Verstößen gegen deutsche Datenschutzbestimmungen abgemahnt. (Weiter lesen)
Verbraucherschützer warnen aktuell vor einer Werbeaktion von den United Internet-Tochterfirmen GMX und Web.de. Beide Dienste haben derzeit eine Osteraktion für ihre Kunden gestartet, die einen Gratis-Monat für die sonst kostenpflichtigen Zusatzangebote bietet. (Weiter lesen)
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemerkt seit einiger Zeit einen kuriosen Verkaufstrend aus Asien: Dubiose Händler bieten dabei auf Plattformen wie Ebay, Amazon oder Aliexpress USB-Sticks mit angeblich großen Speicherkapazitäten zu unverschämt geringen Preisen an. (Weiter lesen)
Apple hatte zum Missfallen vieler Kunden und Service-Anbieter mit iOS 9 eine Änderung eingeführt, die bei Reparaturen mit nicht autorisierten Komponenten zur Sperrung des Geräts führte. Betroffene Geräten zeigten nur noch „Error 53“ an und ließen sich nicht mehr benutzen. Jetzt gibt es eine neue Klage gegen diese Bevormundung. (Weiter lesen)
Die Seite Check24 ist eigenen Angaben nach ein Vergleichsportal, mit dem Kunden über das Netz das für sie interessanteste und auch günstigste Angebot finden können. Doch die Webseite verkauft letztlich u. a. Versicherungen und bereits Mitte 2016 hat ein Gericht festgestellt, dass Check24 in diesem Fall als Makler betrachtet werden muss. Dieses Urteil wurden nun bestätigt. (Weiter lesen)
Unternehmen müssen für ihre Kunden telefonisch so erreichbar sein, dass die Kosten eines Anrufes die normalen Festnetz- oder Mobilfunk-Gebühren nicht übersteigen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Firmen ihren Kundendienst hinter einer kostenpflichtigen Service-Nummer platzieren. (Weiter lesen)
Die Stiftung Warentest hat vor einer Betrugsmasche gewarnt, bei der Drittanbieter versuchen, über die Handelsplattform von Amazon an Kunden zu kommen. Statt der attraktiven Offerten stehen am Ende jeweils nur Abo-Fallen und Amazon geht recht zögerlich gegen das Problem vor. (Weiter lesen)