Apple hatte zum Missfallen vieler Kunden und Service-Anbieter mit iOS 9 eine Änderung eingeführt, die bei Reparaturen mit nicht autorisierten Komponenten zur Sperrung des Geräts führte. Betroffene Geräten zeigten nur noch „Error 53“ an und ließen sich nicht mehr benutzen. Jetzt gibt es eine neue Klage gegen diese Bevormundung. (Weiter lesen)
Die Seite Check24 ist eigenen Angaben nach ein Vergleichsportal, mit dem Kunden über das Netz das für sie interessanteste und auch günstigste Angebot finden können. Doch die Webseite verkauft letztlich u. a. Versicherungen und bereits Mitte 2016 hat ein Gericht festgestellt, dass Check24 in diesem Fall als Makler betrachtet werden muss. Dieses Urteil wurden nun bestätigt. (Weiter lesen)
Unternehmen müssen für ihre Kunden telefonisch so erreichbar sein, dass die Kosten eines Anrufes die normalen Festnetz- oder Mobilfunk-Gebühren nicht übersteigen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Firmen ihren Kundendienst hinter einer kostenpflichtigen Service-Nummer platzieren. (Weiter lesen)
Die Stiftung Warentest hat vor einer Betrugsmasche gewarnt, bei der Drittanbieter versuchen, über die Handelsplattform von Amazon an Kunden zu kommen. Statt der attraktiven Offerten stehen am Ende jeweils nur Abo-Fallen und Amazon geht recht zögerlich gegen das Problem vor. (Weiter lesen)
Seit dem letzten Jahr ist es gesetzlich geregelt, dass Nutzer frei wählen können, welchen Router sie an ihrem heimischen Internet-Anschluss betreiben. Verschiedene Provider versuchten allerdings, diese Freiheit nur Neukunden zu gewähren – doch das dürfen sie laut einem aktuellen Urteil nicht. (Weiter lesen)
Der Social Networking-Konzern Facebook ist von einer breiteren Nutzung der Daten von WhatsApp-Nutzern aufgrund diverser Proteste erst einmal abgerückt – die deutschen Verbraucherschützer setzen nun aber sicherheitshalber noch einmal nach. Vor dem Landgericht Berlin wurde Klage eingereicht. (Weiter lesen)
Aufgrund zahlreicher Beschwerden sieht sich die Verbraucherzentrale Hamburg gezwungen, vor so genannten Treue-Geschenken der Mobilfunk-Anbieter zu warnen. Hier werden den Kunden in vielen Fällen zusätzliche Leitungen untergeschoben, die diese in dieser Form teilweise gar nicht wollen oder brauchen. (Weiter lesen)
Das Landgericht Düsseldorf hat nun ein Urteil gegen die Datenautomatik des Anbieters Vodafone gesprochen. Das Gericht gibt darin der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, das einige Vertragsklauseln zur automatischen Buchung unwirksam sind. Vor fast einem Jahr gab es bereits ein ähnliches Urteil gegen die Datenautomatik von O2. (Weiter lesen)
Durch irrwitzige Vergleichspreise hat sich der Handelsriese Amazon Ärger mit dem Verbraucherschutz in Kanada eingehandelt. Kunden sollten den Eindruck erhalten, besondere Schnäppchen machen zu können – dazu wurde ein angeblicher „Listenpreis“ zu dem immer sehr viel günstigeren Amazon-Angebot in Verhältnis gesetzt. (Weiter lesen)
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur wieder alle Hände voll zu tun, um unsichere Elektrogeräte aus dem Verkehr zu ziehen, die sich nicht an Regularien halten. Die Regulierer mussten über das gesamte Jahr in fast einer Million Fällen Elektronik beschlagnahmen. (Weiter lesen)