So genannte Dashcams sind in vielen Ländern der Erde beliebt, da damit in Autos unter anderem strittige Situationen im Straßenverkehr aufgenommen und geklärt werden können. In Deutschland hingegen ist ihr Einsatz nicht erlaubt bzw. sind die damit entstandenen Aufnahmen nicht vor Gericht oder bei der Polizei zulässig. Das musste auch eine Münchnerin erfahren. (Weiter lesen)
Das deutsche Recht ist eindeutig: In § 973 BGB ist geregelt, dass eine Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen kann. Dass das aber bei einem iPhone nicht heißen muss, dass man es auch benutzen kann, hat nun ein Gericht klargestellt. (Weiter lesen)
Dass man es bei der Rechtsausleger-Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit der Wahrheit oft genug nicht so genau nimmt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Das gilt – wie sich nun herausstellt – auch, wenn man nach IT-Kompetenz in der Organisation sucht. (Weiter lesen)
In China ist die nächste Stufe zu einer Elektrifizierung der Mobilität jetzt durchgesetzt worden. Verhindert hatte das zuletzt vor allem die Lobby der deutschen Automobilbranche, die im Kern immer noch auf das veraltete Konzept eines Verbrennungsmotors für jedermann setzt. (Weiter lesen)
Die Hamburger Polizei verfügt nach eigenen Angaben über zehntausende Aufnahmen vom G20-Gipfel, welche sie nun per automatischer Gesichtserkennung auswerten will. Die Sonderkommission „Schwarzer Block“ will mit der Aktion für Ausschreitungen und Straftaten verantwortliche Täter im Rahmen der G20-Proteste ermitteln. (Weiter lesen)
Seltsame Konstruktionen in den gesetzlichen Regelwerken der USA und Spitzfindigkeiten bei den so genannten Patenttrollen führen nun dazu, dass der Computerkonzern Apple eine rechtliche Auseinandersetzung mit Stämmen von amerikanischen Ureinwohnern führen muss. (Weiter lesen)
Die Münchner Stadtverwaltung war einst das Vorzeigeprojekt der Open-Source-Bewegung: Mit der Umstellung auf Linux sollte bewiesen werden, dass sich das System auch dazu eignet, als kosteneffizientes Werkzeugpaket in einer öffentlichen Organisation eingesetzt zu werden. Doch das Projekt hatte stets seine Gegner und wurde Anfang des Jahres beendet. (Weiter lesen)
Bei der Bundesnetzagentur hat man umgehend auf die gestrige Ankündigung Vodafones reagiert, ebenfalls Ausnahmeregeln für einzelne Internet-Dienste zu etablieren. Die Untersuchungen, die sich bisher auf die vergleichbare StreamOn-Option der Deutschen Telekom bezogen, werden entsprechend ausgeweitet. (Weiter lesen)
Bei Facebook ist man der beiläufigen Debatten rund um das Thema Einwanderung offenbar leid. Konzerngründer Mark Zuckerberg hat mit FWD.us eine eigenständige Lobby-Organisation ins Leben gerufen, die sich ausdrücklich nur um dieses Thema kümmern soll. (Weiter lesen)
Ein neues Urteil wirft Fragen für Großbritannien-Reisende auf: Wie ein Gericht jetzt feststellt, hatte sich ein einreisender UK-Staatsbürger damit strafbar gemacht, dass er sich an der Grenze gegenüber einem Polizisten weigerte, seine Passwörter herauszugeben. (Weiter lesen)