Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Der Pay-TV-Anbieter Sky verstößt mit der Platzierung seines Kündigungsbuttons gegen geltendes Recht. Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Online-Wirtschaft haben. (Weiter lesen)
Das Oberlandesgericht Koblenz hat gegen 1&1 Telecom entschieden: Der Anbieter erschwerte Kunden die Online-Kündigung ihrer Verträge durch zusätzliche Hürden. Das Urteil stärkt Verbraucherrechte, das Unternehmen muss jetzt nachbessern. (Weiter…