Der Gründer eines der größten Porno-Imperien im Netz ist heute vor dem Landgericht Aachen wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. In dem Verfahren offenbarte sich vor allem ein Problem, das so manchem, der die Geschäftsmöglichkeiten des Netzes für sich entdeckte, nicht all zu fremd sein dürfte. (Weiter lesen)
Der Computerkonzern Apple hat über längere Zeit einem Teil seiner Beschäftigten die Arbeitspausen verwehrt, die ihnen eigentlich gesetzlich zustehen. Das änderte sich erst unter dem heutigen Konzernchef Tim Cook – doch nachträglich kommen hier noch Kosten auf das Unternehmen zu. (Weiter lesen)
Der Streit zwischen dem Fahrdienst Uber und der kalifornischen Verkehrsbehörde über den Betrieb von „selbstfahrenden“ Autos hat nun einen neuen Höhepunkt erreicht – was auch andere Projekte mit autonomen Roboterfahrzeugen betreffen könnte. (Weiter lesen)
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommen derzeit recht pikante Details über Vorgänge beim Fahrtenvermittler Uber ans Licht. So etwas wie Datenschutz scheint es demnach zumindest intern schlicht nicht gegeben zu haben und Beschäftigte nutzten reichlich die Möglichkeit, die Bewegungen bestimmter Personen zu verfolgen. (Weiter lesen)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat heute ein Urteil in dem jahrelangen Patentstreit zwischen dem südkoreanischen Elektronikriesen Samsung und dem iPhone-Hersteller Apple aufgehoben. Nun geht der Streit zurück zur vorangegangenen Instanz und muss noch einmal gründlich geprüft werden. (Weiter lesen)
Die private Nutzung von Smartphones ist an manchen Arbeitsplätzen nicht ohne Grund untersagt. Die Folgen der Nutzung eines Spiels auf seinem Gerät waren bei einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn mehrere Tote – was ihm dann heute das erwartete Urteil mit einer Haftstrafe einbrachte. (Weiter lesen)
Dem Verschlüsselungsstandard WPA2 kann man als Kunde grundsätzlich vertrauen – voreingestellte Passwörter müssen bei der Inbetriebnahme eines neuen Routers daher nicht geändert werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt (Az.I ZR 220/15). (Weiter lesen)
Die Geschäftspraktiken des Leipziger Internet-Unternehmens Unister werden jetzt gerichtlich aufgearbeitet. Am Landgericht Leipzig bereitet man sich auf einen monatelangen Prozess gegen drei frühere Manager des Unternehmens vor, denen verschiedene Straftaten vorgeworfen werden. (Weiter lesen)
Die gesetzlichen Rückgabe-Möglichkeiten im Online-Handel gelten nicht unbegrenzt. Hersteller-Siegel, die für unberührte Ware bürgen sollen, sind nicht nur bei Medienprodukten, sondern auch bei Erotik-Produkten zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. (Weiter lesen)
Dem US-Unternehmen Valve, Betreiber der Online-Spieleplattform Steam, droht wieder einmal Ungemach. Dieses Mal hat sich das Unternehmen mit dem Verbraucherschutz in Australien angelegt und vor Gericht verloren. Bis zu drei Millionen australische Dollar könnten nun als Strafzahlung fällig werden. (Weiter lesen)