Rückschlag für Aufklärung: Parlament darf NSA-Selektoren nicht sehen

Die Aufklärung der massenhaften Überwachung des Internets durch die Geheimdienste hat einen Rückschlag erlitten. Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundesregierung erlaubt, die so genannte NSA-Selektorenliste vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages geheim zu halten. (Weiter lesen)
