Gericht: Chatbot-Betreiber sind für dessen Falschaussagen zuständig
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Aussagen seines KI-Chatbots verantwortlich gemacht werden kann. Zuständig ist also nicht der Anbieter der Technologie, sondern der jeweilige Betreiber. (Weiter …
