Wegen neuer Datenschutzbestimmungen, die eine Übermittlung von Daten an Facebook ermöglichen, hatten Datenschützer den Messenger WhatsApp abgemahnt. Nachdem diese eine Verlängerung der ersten Frist erbeten hatten, ist der zweite Stichtag jetzt ohne Reaktion verstrichen. (Weiter lesen)
Eigentlich sollte das Gesetz zur Begrenzung von Abmahnkosten Verbraucher vor überzogenen Forderungen schützen. Wie jetzt Verbraucherschützer kritisieren, habe die Vorschrift wegen Ausnahmen aber keinen Effekt, Vergleichsforderungen sind sogar teurer geworden. (Weiter lesen)