Eine Zahlung mit Hilfe von PayPal gilt als die einfachste in der digitalen und mobilen Welt. Auch beim Service punktet der Online-Bezahldienst. So profitieren Käufer vom so genannten Käuferschutz, den das US-amerikanische Unternehmen in Deutsch…
Vor dem Landgericht Berlin soll sich Nintendo bald aufgrund des aktuell fehlenden Widerrufsrechts im Online-Shop für vorbestellte Spiele verantworten. Nintendo Europe streitet sich dabei schon seit längerem mit verschiedenen Verbänden, wann gen…
Österreichische Konsumentenschützer können sich über ein wichtiges und auch ziemlich eindeutiges Urteil freuen: Denn das Handelsgericht Wien hat 27 von 29 angezeigten Vertragsklauseln als nicht zulässig eingestuft. Beanstandet wurden u. a. tele…
Guthaben, die nach 24 Monaten verfallen und die pauschale Übernahme von Kosten, die von minderjährigen Kindern durch In-App-Käufe verursacht werden: Diese Klausel in Sonys AGB für das PlayStation Network hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt ab…
Der Zeitpunkt des Bekanntwerdens ist vermutlich zufällig: Nachdem Google gerade für einige Aufregung sorgte, weil die private Inhalte auf dem Cloud-Speicherplatz in Augenschein genommen werden, räumt sich Microsoft ein ähnliches Recht für alle …
Wer aus ewig langen Sätzen einen extrem umfangreichen Text zusammenklöppelt, hat offensichtlich kein Interesse daran, gegenüber einfachen Nutzern transparente Regeln für die Zusammenarbeit aufzustellen. Aus diesem Grund schießen Verbraucherschü…
Facebook betreibt sein Social Network noch immer nicht im Einklang mit diversen deutschen Gesetzen. Entsprechend konnten Verbraucherschützer einmal mehr erfolgreich gegen das Unternehmen vorgehen. Zumindest in Teilen stimmte das Landgericht Ber…
Der Hersteller Sonos demonstriert derzeit eindrücklich, welche Probleme auf Verbraucher zukommen, wenn sie sich lauter Geräte kaufen, die untrennbar mit Online-Services verknüpft sind: Wer einer Vertragsänderung nicht zustimmt, muss damit rechnen, dass die Hardware den Dienst einstellt. (Weiter lesen)
Niemand, aber auch wirklich niemand, liest Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Im Normalfall steht da auch „nur“ der übliche Kram drin, die meisten Nutzer verlassen sich aber letztlich blind darauf, dass sie ihre Seele nicht dem Teufel verkaufen. Das zeigt nun auch ein „Experiment“ eines britischen Gratis-WLAN-Anbieters. (Weiter lesen)
Versandriese Amazon vereinheitlicht die Rückgabe-Bedingungen für Käufer und Verkäufer. Das sorgt für mehr Klarheit für die Käufer. Bislang gab es erhebliche Unterschiede, da Drittanbieter Amazon als Angebots-Plattform nutzen, aber ihre eigenen Regelungen durchsetzen konnten. (Weiter lesen)