2,50 Euro als Gebühr für den "Selbstausdruck von Event-Tickets" hatte der Online-Tickethändler Eventim bisher seinen Kunden berechnet und 29,90 Euro für eine Premiumversand von Tickets. Die Klauseln in den entsprechenden AGB seien intransparent, entschied nun das Oberlandesgericht Bremen und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, die die Gebühr schon für rechtswidrig erklärt hatte. (Weiter lesen)
Quelle: WinFuture News


Sieben Exploits für Fehler im Stack-Management: Qualys hat eine Sicherheitslücke für Linux veröffentlicht, mit der lokale Angreifer erweiterte Rechte bekommen können. Die Stack-Guards-Funktion schützt nicht vor dem Angriff. (

Der Prototyp ist noch nicht fertig, da wollen schon die ersten Fluglinien das Überschallflugzeug von Boom Supersonic kaufen. Bei dem US-Unternehmen sind schon über 70 Bestellungen eingegangen. (
Nutzern droht künftig die Abschaltung ihres Internetzugangs, wenn ein Gerät Teil eines Botnetz ist. Die CDU will in solchen Fällen die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen. (
