Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Der Pay-TV-Anbieter Sky verstößt mit der Platzierung seines Kündigungsbuttons gegen geltendes Recht. Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Online-Wirtschaft haben. (Weiter lesen)
Das Oberlandesgericht München hat Teile der DAZN-Nutzungsbedingungen für rechtswidrig erklärt. Der Sportstreaming-Dienst muss nun seine Geschäftspraktiken ändern. Wir erläutern, was das Urteil für betroffene Kunden bedeutet. (Weiter lesen)…