Der Internetanbieter 1&1 darf seine Tarife nicht länger mit dem Begriff „Glasfaser-DSL“ bewerben. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden und einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. (Weiter lesen)
Unternehmen dürfen von ihren Kunden nicht verlangen, dass sie ihre Kündigung telefonisch bestätigen müssen. Was nach der Neureglung u.a. durch die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton bekannt sein müsste, ignorierte der zu 1&1 gehö…