Das die Nutzer hierzulande bisher als Störerhaftung beim Internet-Zugang kennengelernt haben, gilt auch bei Online-Angeboten: Wer einen Facebook-Account besitzt, kann auch für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser von Dritten missbraucht wird. (Weiter lesen)
Wenn die eigenen Kinder von einer dritten Person per Messenger sexuell belästigt werden, kann man sich selbst schnell in einer Situation wiederfinden, in der man sehr akkurat gerichtliche Auflagen zu befolgen hat. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor. (Weiter lesen)
Dumm gelaufen für den Internet- Pionier Yahoo. Eine Richterin im US-Bundesstaat Kalifornien hat den Konzern aufgefordert zu erklären, wie Yahoo den E-Mailverkehr eines Angeklagten wiederherstellen konnte, den er nach seinen Angaben selbst gelöscht hat. (Weiter lesen)
Apple und Samsung hatten sich im vergangenen Jahr eigentlich darauf verständig, die jahrelangen Patentstreitereien beizulegen – die Abmachung gilt allerdings nicht für die USA. Dort wird nun der Oberste Gerichtshof, der Supreme Court, ab dem 11. Oktober den Rechtstreit hoffentlich ein für alle Mal klären. (Weiter lesen)