Mediaboxen, die vollständig mit Software und auch Plugins zu illegalen Portalen bestückt sind, stehen bereits seit einer Weile im Fokus der Content-Industrie. Denn damit bekommt man „out of the box“ auch einen Zugang zu Portalen mit urheberrechtlich geschützten Videoinhalten. Ein EU-Gericht hat nun entschieden, dass solche Hardware-Lösungen illegal sind. (Weiter lesen)
Das Thema Wieder- bzw. Weiterverkauf beschäftigt seit Jahren die Gerichte, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun einen weiteren Fall dazu entschieden. Demnach ist der Verkauf gebrauchter Software rechtens, aber nur wenn der Originaldatenträger mitverkauft wird. Eine Sicherheitskopie ist laut den EU-Richtern hingegen nicht ausreichend. (Weiter lesen)