Wenn Unternehmen Verbraucher anrufen wollen, müssen sie nicht nur die Einwilligung der Anschlussinhaber haben. Sie müssen auch in anderen unkten auf möglichst viel Transparenz achten. Das bekamen mehrere Firmen jetzt zu spüren, als die Bundesnetzagentur ihnen tausende Nummern wegnahm. (Weiter lesen)
Die von der Deutschen Telekom gerade mit viel Tamtam gestarteten StreamOn-Optionen für einige Mobilfunk-Tarife werden jetzt tatsächlich einer genaueren Prüfung unterzogen. Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchung begonnen, die von verschiedenen Seiten gefordert wurde. (Weiter lesen)
Der deutsche Alleinvertriebler für das als Spionagepuppe bekannt gewordene“ My friend Cayla“-Spielzeug ist mit einem Eilantrag gegen die Veröffentlichung des Verkaufsverbots gescheitert. Das Unternehmen hatte gegen die Bundenetzagentur geklagt. (Weiter lesen)
Vodafone startet ab morgen wieder die Wahl zwischen Miet- und Kauf-Routern direkt über seine Shops. Kunden profitieren dabei von günstigen Konditionen beim Kauf über den Provider. Vodafone hat dafür einen exklusiven Deal mit dem Berliner FritzBox-Hersteller AVM. (Weiter lesen)
Mit der immer größer werdenden Bedeutung von Telekommunikations-Diensten in allen Bereichen des (digitalen) Alltags, steigt auch die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur rasant an. Im vergangenen Jahr gingen rund 220.000 entsprechende Meldungen von Bürgern bei der Behörde ein. (Weiter lesen)
Die Umstellung auf den neuen Antennen-Fernseh-Standard DVB-T2 läuft technisch wohl nicht ganz so reibungslos wie geplant. Zumindest in Hamburg soll es zu einer Störung mehrerer Veranstaltungen gekommen sein, weil nach der Umschaltung auf die neue Übertragungstechnik Funkmikrofone nicht mehr funktionierten. (Weiter lesen)
Provider, die ihren Kunden die zugesagte Bandbreite nicht bereitstellen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Bundesnetzagentur will dabei nicht einmal mehr auf Beschwerden von Anwendern warten, sondern selbst von Amts wegen aktiv werden. Damit reagiert die Behörde auf neueste Untersuchungs-Ergebnisse. (Weiter lesen)
Die maximalen Bandbreiten, die den Kunden von Internet-Providern versprochen werden, gibt es in der Praxis oft schlicht nicht. Das hat die Bundesnetzagentur nach einer längeren Praxis-Prüfung mitgeteilt. Zumindest wird es aber nur selten unerträglich langsam. (Weiter lesen)
Diese Woche wurde die „smarte“ Puppe „My friend Cayla“ von der Bundesnetzagentur verboten, die Behörde hat überdies die Zerstörung des Kinderspielzeugs angeordnet. Der Puppe wird vorgeworfen, eine „verbotene Sendeanlage“ zu sein, der Hersteller Vivid weist das nun aber scharf zurück und will sich juristisch wehren. (Weiter lesen)
Smartes Spielzeug mag zwar wie eine gute und interessante Idee klingen, doch wem die Privatsphäre der Kinder am Herzen liegt, der sollte die Finger davon lassen. Im Fall der Kinderpuppe „My friend Cayla“ ist es allerdings wesentlich mehr, denn deren Besitz ist seit kurzem ein Strafbestand, die Bundesnetzagentur hat die Zerstörung angeordnet. (Weiter lesen)