Tech-Anbieter müssen die Käufer ihrer Produkte zukünftig von Gesetzes wegen mit Updates versorgen – und das über die ohnehin bestehenden Gewährleistungs-Fristen hinaus. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt durch die Bundesregierung vorg…
Die Hersteller elektrischer Geräte sollen zukünftig zu wesentlich längeren Gewährleistungs-Fristen gezwungen werden. Vor allem die Beweislastumkehr bei Mängeln will Hamburgs Justizsenator auf die vierfache Zeit ausdehnen. (Weiter lesen)
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Das deutsche Recht ist eindeutig: In § 973 BGB ist geregelt, dass eine Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen kann. Dass das aber bei einem iPhone nicht heißen muss, dass man es auch benutzen kann, hat nun ein Gericht klargestellt. (Weiter lesen)