BGH-Urteil: Voreingestellte Router-Passwörter muss man nicht ändert
Dem Verschlüsselungsstandard WPA2 kann man als Kunde grundsätzlich vertrauen – voreingestellte Passwörter müssen bei der Inbetriebnahme eines neuen Routers daher nicht geändert werden. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt (Az.I ZR 220/15). (Weiter lesen)