Quelle: WinFuture News
Ein defektes Kabel kann den Mieter einer Wohnung berechtigen, eine Minderung seiner Mietzahlungen durchzusetzen - zumindest wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das hat das Landgericht Essen im Ergebnis eines entsprechenden Rechtsstreits entscheiden. (Weiter lesen)