
Der deutsche Alleinvertriebler für das als Spionagepuppe bekannt gewordene“ My friend Cayla“-Spielzeug ist mit einem Eilantrag gegen die Veröffentlichung des Verkaufsverbots gescheitert. Das Unternehmen hatte gegen die Bundenetzagentur geklagt. (Weiter lesen)

Erst vor kurzem gab es Diskussionen um eine smarte Spielzeugpuppe namens „My friend Cayla“, diese wurde von der Bundesnetzagentur als „verbotene Sendeanlage“ klassifiziert, die Besitzer zerstören müssten. Das hat bei einigen aber Unverständnis ausgelöst. Nun zeigt der Fall eines IoT-Teddybären, dass „smartes“ Spielzeug wohl doch keine so gute Idee ist. (Weiter lesen)

Smartes Spielzeug mag zwar wie eine gute und interessante Idee klingen, doch wem die Privatsphäre der Kinder am Herzen liegt, der sollte die Finger davon lassen. Im Fall der Kinderpuppe „My friend Cayla“ ist es allerdings wesentlich mehr, denn deren Besitz ist seit kurzem ein Strafbestand, die Bundesnetzagentur hat die Zerstörung angeordnet. (Weiter lesen)