Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Bebauungsplan für den Industriepark Lippe in Horn-Bad Meinberg für unwirksam erklärt. Das entzieht dem Gewerbegebiet die rechtliche Grundlage. (Weiter lesen)
Gestern hat das Urteil der Verwaltungsgerichts Köln die Runde gemacht, nach der die „StreamOn“-Angebote der Telekom rechtswidrig sind. Für aktuelle Telekom-Kunden die StreamOn mitgebucht haben, stellt sich daher die Frage, wie es jetzt weiterge…