Bereits aktives Amazon-Lager: Bebauungsplan für ungültig erklärt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Bebauungsplan für den Industriepark Lippe in Horn-Bad Meinberg für unwirksam erklärt. Das entzieht dem Gewerbegebiet die rechtliche Grundlage. (Weiter lesen)
