„Familienfreundliches“ P2P-Urteil: Kein Ausschnüffeln des Partners
Das Bespitzeln von nahen Angehörigen ist unzulässig – und der in den Grundrechten verankerte Schutz von Ehe und Familie höher zu bewerten als eine Urheberrechtsverletzung. Das hat nun der Bundesgerichtshof in einem heute veröffentlichten Urteil klargestellt. (Weiter lesen)