Das Landgericht Düsseldorf stoppt per einstweiliger Verfügung eine irreführende Werbung der 1N Telecom GmbH. Die Deutsche Telekom hatte sich an das Gericht gewendet, um Schaden von seinen Kunden abzuwehren. (Weiter lesen)
Die Art der Werbung ist mindestens fragwürdig, die Absichten laut Verbraucherschützern klar: Aktuell häufen sich die Beschwerden von Telekom-Kunden, die sich durch ein Schreiben der 1N Telecom GmbH getäuscht fühlen. Das Unternehmen ist ein alte…