Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Neuregelung der sogenannten Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (kurz TKMV) ab sofort in Kraft getreten. In Deutschland gilt nun das Recht auf Zugang zum Festnetz-Internet mit mindestens 10 Mbit/s. (Weiter lesen)
Quelle: WinFuture News




Die Bundesnetzagentur will bei Glasfaser anders regulieren. Die Konkurrenten der Deutschen Telekom sehen hier erhebliche Probleme. (


Das Recht auf schnelles Internet kann jetzt durchgesetzt werden. Allerdings müssen Betroffene mitunter Geduld haben. (