Wenn die eigenen Kinder von einer dritten Person per Messenger sexuell belästigt werden, kann man sich selbst schnell in einer Situation wiederfinden, in der man sehr akkurat gerichtliche Auflagen zu befolgen hat. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor. (Weiter lesen)
Bei Desktop-Rechnern sollte sich mittlerweile hinlänglich herumgesprochen haben, dass das simple Löschen einer Datei nicht bedeutet, dass sie komplett weg ist bzw. nicht wiederhergestellt werden kann. Deshalb sollte man nun nicht überrascht sein, dass auch auf Mobilgeräten ein ähnliches Problem auftritt, aktuell betrifft es „gelöschte“ Chats. (Weiter lesen)