Account-Inhaber bei Missbrauch des Facebook-Kontos verantwortlich
Das die Nutzer hierzulande bisher als Störerhaftung beim Internet-Zugang kennengelernt haben, gilt auch bei Online-Angeboten: Wer einen Facebook-Account besitzt, kann auch für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser von Dritten missbraucht wird. (Weiter lesen)