Rückgaberecht darf bei Sex-Toys gern etwas eingeschränkt sein
Die gesetzlichen Rückgabe-Möglichkeiten im Online-Handel gelten nicht unbegrenzt. Hersteller-Siegel, die für unberührte Ware bürgen sollen, sind nicht nur bei Medienprodukten, sondern auch bei Erotik-Produkten zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. (Weiter lesen)