Ist Live-Streaming als Rundfunk zu werten oder nicht? Das ist die Frage, die der „Fall PietSmiet“ vor einigen Wochen aufgeworfen hat. Denn Mitte März hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Twitch-Kanal PietSmietTV des gleichnamigen YouTubers verboten, da dieser als Rundfunkangebot einzustufen sei. Der für diese Entscheidung Hauptverantwortliche wehrt sich nun gegen Kritik. (Weiter lesen)
Öffentlich-rechtliches Fernsehen und die dazugehörigen Gebühren sind ein Thema, das immer wieder heiß diskutiert wird. Die ARD hat nun bekannt gegeben, dass man kräftig sparen konnte und sogar die Vorgaben der Finanzwächter erfüllen und sogar übertreffen konnte. Geld wird aber dennoch fehlen, denn die Einnahmen sind ebenfalls nach unten gegangen. (Weiter lesen)
Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass Live-Streaming im Internet unter Umständen als Rundfunkangebot eingestuft werden kann. Jetzt macht die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde ernst: Dem YouTuber und Live-Streamer PietSmiet wird nun ein Gesetzesverstoß vorgeworfen. (Weiter lesen)
Mit dem Slogan „UKW abschalten!“ warb vor einiger Zeit der Online-Radiosender Detektor.fm für sein Programm. Und jetzt wird aus dem Spruch Realität – zumindest für die Zuhörer in Norwegen. Dort begann heute die Abschaltung der klassischen Radioübertragung. (Weiter lesen)