Erben dürfen nach eurem Tod nicht euren Facebook-Chat lesen
Die Meisten dürfte es ohnehin nur wenig interessieren, wer nach ihrem Ableben in ihrem digitalen Nachlass herumstöbert. Trotzdem wird es so Manchen beruhigen, dass die Erben zumindest nicht einfach Zugang zum Facebook-Konto bekommen, wenn man aus der Welt geschieden ist. (Weiter lesen)