EGMR-Urteil: Mitarbeiterchats dürfen nicht heimlich überwacht werden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Unternehmen private Chats von Mitarbeitern am Arbeitsplatz nicht ohne deren Kenntnis überwachen dürfen. Geklagt hatte ein Mann aus Rumänien, der wegen der Nutzung des Yahoo-Messengers für private Gespräche seinen Job verloren hatte. (Weiter lesen)