Einsatz der Palantir-Software in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Für die Polizei kann Datenanalyse-Software ein Segen sein, für Datenschützer stellt sie aber einen Albtraum dar. Diese gegensätzlichen Interessen hatte das Verfassungsgericht abzuwägen und nun liegt die Entscheidung vor: Der Einsatz war gegen d…