Niemand muss dem Arbeitgeber die private Handy-Nummer nennen
Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter nicht zwingen, dass diese ihm ihre privaten Mobilfunknummern geben. Und schon gar nicht kann verlangt werden, dass die Beschäftigten in ihrer Freizeit erreichbar sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Thür…