Das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen. Kommerzielle Webseitenbetreiber sollen vor der Verlinkung die Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Selbst die vor Gericht erfolgreiche Kanzlei ist entsetzt. (Leistungsschutzrecht, Urheberrecht)
Quelle: Golem.de


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