
Ist Live-Streaming als Rundfunk zu werten oder nicht? Das ist die Frage, die der "Fall PietSmiet" vor einigen Wochen aufgeworfen hat. Denn Mitte März hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Twitch-Kanal PietSmietTV des gleichnamigen
YouTubers verboten, da dieser als Rundfunkangebot einzustufen sei. Der für diese Entscheidung Hauptverantwortliche wehrt sich nun gegen Kritik. (
Weiter lesen)
Quelle: WinFuture News