Quick Charge 5: Qualcomm lädt Smartphones mit über 100 Watt
Per Reihenschaltung des Akkus sollen Snapdragon-Geräte besonders schnell wieder voll sein. (Qualcomm, Smartphone)
Per Reihenschaltung des Akkus sollen Snapdragon-Geräte besonders schnell wieder voll sein. (Qualcomm, Smartphone)
In gut einer Woche veranstaltet Samsung wieder einmal ein Unpacked-Event, dort wird man in erster Linie das Galaxy Note 20 vorstellen. Doch das ist natürlich nicht alles, man kann auch davon ausgehen, dass die Koreaner ihre Galaxy Watch 3 zeige…
Entwickler sollen unter iOS 14 zwar Apples Find-my-System für Lokalisierungen nutzen können, müssen dafür aber eine Menge Zugeständnisse machen. (Apple, Bluetooth)
Intel sorgte in der letzte Woche mit dem Eingeständnis für eine Überraschung, dass man die Einführung der ersten 7-Nanometer-SoCs erst Ende 2023 starten will. Für den Vertragsfertiger TSMC brachte Intels Ankündigung vor allem eines: einen s…
Auch wenn kein bekannter Name auf dem Gehäuse steht, kann man bei kompakten Mobile-Beamern durchaus überrascht werden. Das zeigt sich unter anderem beim Vivitek Qumi Z1H, der zwar auch kein neues Weltwunder darstellt, aber im Test durch unseren…
Microsofts Client Outlook ist an sich ein zuverlässiger Begleiter vieler, die mit E-Mails arbeiten. Doch die Zuverlässigkeit lässt derzeit etwas zu wünschen übrig, denn Anwender klagen über gleich mehrere kleinere und größere Probleme. (Weite…
Telefónica will es nach mehrfacher Fristverlängerung geschafft haben, die gelockerten Auflage zu LTE zu erfüllen. Ein Zwischenziel sei erreicht. (Long Term Evolution, Telefónica)
Microsoft hat Änderungen an den Verwaltungsmöglichkeiten der von Windows 10 erfassten Telemetriedaten angekündigt. Unternehmen sollen künftig selbst die Kontrolle über diese Informationen übernehmen, um besser aktuellem EU-Recht entsprechen zu …
Dieser praktische Spickzettel für das Windows Terminal zeigt auf, wie man mittels diverser Tastaturkürzel erheblich schneller ans Ziel kommt. (Weiter lesen)
Laut BGH ist Presse wichtiger als das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Eine zweite Klage gegen Google liegt vorerst beim EUGH. (Google, Datenschutz)