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StaffHub: Microsoft veröffentlicht neues Tool für Office 365

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Auf der Ignite-Konferenz im vergangenen Jahr wurden einige Lösungen für Geschäftskunden von Microsoft vorgestellt. Hier wurde auch ein Tool namens StaffHub präsentiert, welches nun sowohl im Web als auch auf den beiden mobilen Betriebssystemen iOS und Android verfügbar ist. (Weiter lesen)

Microsoft limitiert OneDrive-Speicher im März auf einen Terabyte

Skydrive, OneDrive, Microsoft OneDrive
Microsoft wird in Zukunft keine Überschreitungen von Speicherlimits mehr akzeptieren. Im Oktober 2014 hat das Unternehmen verkündet, unlimitierten Speicher für alle Office 365 Abonnenten bereitstellen zu wollen. Dieses Versprechen wurde allerdings nach etwas weniger als einem Jahr zurückgerufen, da einige Nutzer die Verfügbarkeit des unlimitierten Speichers missbraucht hätten. Damals wurde betont, eine Limitierung auf einen Terabyte Cloud-Speicher einzuführen. (Weiter lesen)

Chromebook-User werden für Microsoft Office-Apps zur Kasse gebeten

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Microsoft will offenbar von der Möglichkeit profitieren, die Android-Varianten seiner Office-Apps auch auf Geräten mit Googles Browser-Betriebssystem Chrome OS einzusetzen. Nachdem dies zuletzt bereits dank der Verfügbarkeit des Android Play Stores für einige Chromebooks bereits möglich war, zeichnet sich jetzt ab, dass Microsoft damit Geld verdienen will. (Weiter lesen)

Netflix: Unerwarteter Boom bei Neu-Abos sorgt für Anleger-Euphorie

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Der Streaming-Anbieter Netflix hat seit Jahren eine durchaus gewagte Strategie: Man investiert praktisch all sein Geld in neue Produktionen und „vernachlässigt“ dabei den Gewinn. Das ist bei Anlegern nicht gerne gesehen, vor allem dann, wenn es nicht aufgeht. Und zuletzt gab es auch Zweifel, ob Netflix diese Wachstumsstrategie auch durchhalten kann. (Weiter lesen)

Abzocke-Urteil: Dating-Portale müssen Vertragsbedingungen ändern

Geld, Brennen, Feuer
Betreiber von Dating-Portalen müssen vor Vertragsabschluss deutlich machen, wie sich kostenpflichtige Mitgliedschaften verlängern und wie eine Kündigung möglich ist: So das Urteil des Landgericht Berlin, das damit einer entsprechenden Klage von Verbraucherschützern aber nur teilweise Recht gibt. (Weiter lesen)