Es ist nicht das erste und bestimmt auch nicht letzte Urteil in der Frage rund um den An- und Verkauf von gebrauchter Software: Aktuell hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt, dass ein Weiterverkauf eines Programms zulässig ist, wenn der Lizenzschlüssel zuvor nicht aktiviert worden ist. Das Urteil wirft aber wohl mehr Fragen auf als es beantwortet. (Weiter lesen)
Quelle: WinFuture News


In der Schweiz gehen analoge Telefonie und ISDN zu Ende. Doch noch hat die Swisscom viele Privatkunden mit einem analogen Festnetzanschluss ohne TV oder Internet. (
Wo ein Schädel drauf ist, da steckt Hardware für Spieler drin - laut Intel. Beim Skull Canyon, dem Mini-PC mit der schnellsten integrierten Grafikeinheit am Markt, sind die Intel-Treiber kaum problematisch. Dafür hapert es erwartungsgemäß an einer anderen Stelle. (
In einigen Jahren wird in Deutschland fast 1 Milliarde Euro für kostenpflichtiges Streaming von Amazon, Netflix und anderen ausgegeben. Die Mobilfunkbetreiber könnten mit speziellen Datentarifen wie in den USA für ein größeres Wachstum sorgen. (
Was tut man, wenn ein Hacker Sicherheitslücken in einer Funksteckdose findet, und diese in einer Amazon-Bewertung offenlegt? Bloß nicht reparieren, lieber den Botschafter drangsalieren. So macht es derzeit eine chinesische Internet-of-Things-Firma. (
Das Millionengeschäft mit Waffen-Skins für Counter-Strike ist lukrativ - aber nach und nach zeigt sich, dass Valve damit wohl auch allerlei Betrügereien ermöglicht hat. Nun sind zwei Youtuber aufgeflogen, weil sie unerlaubt Werbung für ihre eigene Glücksspielseite gemacht haben sollen. (