Quelle: Golem.de
Google lässt sich in seiner Datenschutzerklärung das Recht einräumen, Metadaten beim Telefonieren und beim SMS-Versand zu speichern - eine private Vorratsdatenspeicherung. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das Unternehmen. (Google, Vorratsdatenspeicherung)