Das Microsoft-Smartphone Nokia Lumia 1020 könnte einen zweiten Frühling erleben. Wissenschaftler haben das Gerät umfunktioniert und verwenden es zur DNA-Sequenzierung. Behilflich ist dabei der sehr hochauflösende Kamera-Sensor, der es auf eine Auflösung von satten 41 Megapixeln brachte. (Weiter lesen)
Die bei sehr vielen Spielentwicklern und sonstigen Inhalteproduzenten verwendete Middleware Simplygon gehört ab sofort zu Microsoft. Das Unternehmen möchte damit „3D für Jeden“, etwa im Creators Update für Windows 10, ermöglichen. (Microsoft, Games)
Bleibt Julian Assange bei seinem Versprechen, sich bei einer Begnadigung Chelsea Mannings den US-Behörden stellen zu wollen? Offenbar geht er davon aus, von der neuen US-Regierung unter Donald Trump deutlich besser behandelt zu werden. (Julian Assange, Wikileaks)
Noch sind die Namen geheim, aber die Klonfabrik Rocket Internet hält daran fest, dass drei Beteiligungen in diesem Jahr erstmals Gewinn machen werden. Wenn auch nur für drei Monate. (Rocket Internet, Onlineshop)
Der Messenger Chatsecure unterstützt in der neuen Version 4.0 das Verschlüsselungsprotokoll OMEMO. Das nutzt dieselbe Technik wie Signal. (Chatsecure, Instant Messenger)
Was sich bewegt, übermittelt Vibrationen – bei Nanoxia soll das dank spezieller Technik aus der Automobilindustrie anders sein. Bei den neuen Lüftern sind Blätter und Motor vom Rahmen entkoppelt und der komplette Propeller noch einmal vom Gehäuse. (Lüfter, Patent)
Während Irland und Apple noch versuchen, gegen die EU-Entscheidung über die Steuernachzahlungen des iPhones-Herstellers zu verhandeln, wächst die Steuerschuld jeden Tag. Die Nachrichtenagentur Bloomberg warnt jetzt vor den Zinsen, die dem US-Unternehmen drohen und vor weiteren Strafzahlungen. (Weiter lesen)
Die Etablierung seiner Prozessoren ist seit jeher ein Ziel von Intel. Dies will der Chiphersteller mit der Responsive Retail Platform erreichen, einer Art Client-Server-System für das Internet der Dinge. (IoT, Intel)
Youtube wird offenbar zur illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten pornografischen Inhalten genutzt. Die Videos werden dabei schlicht nicht öffentlich gelistet. Zudem umgehen die Hoster wohl die Filtersysteme von Youtube. (Streaming, Urheberrecht)
Wer zukünftig Drohnen aufsteigen lassen will, wird sich einem deutlich verschärften Regelwerk gegenübersehen. Ein solches wurde jetzt im Bundesverkehrsministerium erarbeitet und vom Kabinett heute beschlossen. Weitgehend frei ist demnach nur noch der Betrieb von sehr kleinen Flugsystemen. (Weiter lesen)